ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen!
I.Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – in weiterer Folge kurz „AGBs“ – gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Schloss Mattsee Betriebsgesellschaftm.b.H.,Schlossberg1, 5163 Mattsee, – in weiterer Folge kurz „Gastgeber“ – und dem jeweiligen Vertragspartner – in weiterer Folge kurz „Kunde“ – welche die Erbringung von gastronomischen Dienstleistungen (Veranstaltungen, Feiern, Tagungen u.ä.) und der Vermietung von Veranstaltungsräumen zum Gegenstand haben.
2. Der Gastgeberschließt sämtliche Rechtsgeschäfte, welche in den obigen Bereich fallen, ausschließlich auf Grundlage dieser AGBs ab. Entgegenstehende oder ergänzende AGBs des Kundenwerden selbst bei Kenntnis des Gastgebers nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Sofern einzelne Bestimmungen der AGBs unwirksam sind, berührt dies in keiner Weise die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen. Bei Unwirksamkeit ist die jeweilige Bestimmung durch eine wirksame und vor allem auf den Vertragszweck bezogene Bestimmung zu ersetzen.
II.Vertragsabschluss
1.Die vom Gastgeberauf der Homepage www.schlossmattsee.com angeführte Getränke-, Fingerfood- sowie Speisenkartestellen lediglich vom Gastgeberempfohlene Speisen bzw. Speisekombinationen da rund begründen keinen Anspruch darauf. Der Kunde hat die Möglichkeit, über die genannte Homepage durch Bekanntgabe der Eckdaten der Veranstaltung ein unverbindliches Angebot des Gastgebers zu erhalten. Das vom Gastgeber zu erstellende Angebot bedarf detaillierter Informationen des Kunden wie z.B. über die Anzahl der zu verköstigenden Personen, der Speisenabfolge, des Zeitplans und der Dauer der Veranstaltung, die benötigten Räumlichkeiten, Anlieferung etc.
Als verbindlich für den Gastgeber ist jene Anzahl von Gästen, die der Kunde bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bekannt gibt.
2. Nach Erstellung des Angebotes durch den Gastgeber ist dieser für 14 Tage daran gebunden.
Für die Angebotsannahme wird vom Gastgeber ausschließlich eine schriftliche Erklärung des Kunden durch Gegenzeichnung des Angebots oder durch ausdrückliche schriftliche Erklärung per Post oder Email akzeptiert. Der Vertrag kommt durch Gegenzeichnung durch den Gastgeber des vom Kunden unterfertigten Angebots oder durch übersenden einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu Stande.
III.Preis
1. Sämtliche Preiseverstehen sich ohne ausdrückliche gegenteilige Bezeichnung als Nettopreisezuzüglich gesetzlicher Abgaben und Steuern und gelten ausschließlich für den Fall, dass das gesamte Angebot des Gastgebers Vertragsgegenstand ist. Der im Angebot enthaltene Gesamtpreis stellt jedoch ausdrücklich eine Kostenschätzung auf Basis eines durchschnittlichen Getränkekonsums und der vom Kundenangegebenen Gästeanzahl dar. Der Gesamtpreis der Getränke wird daher nachtatsächlichem Verbrauchverrechnet, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschale vereinbart wurde. Festgehalten wird, dass sich Preise für Getränke pro Einheit verstehen.
Der Preis für die Verköstigung stellt eine Pauschale dar, die jedoch auf die vom Kunden angegebene Gästezahl abstellt. Sollte die zu verköstigende Gästezahl die Angaben des Kunden überschreiten, dient die tatsächliche Gästezahl bei der Endabrechnung als Berechnungsgrundlage für die Verköstigungspauschale.
2. Da bestimmte Lebensmittel saisonalen Lieferbeschränkungen unterliegen können, ist das unterfertigte Angebot des Gastgebers auf 3 Monate befristet. Der Gastgeber ist berechtigt, die im Angebot aufgenommenen Preise zu erhöhen, wenn sich der Bezugspreis des Gastgerbers um mindestens 20 %, ausgehend von dem dem Angebotspreis zugrundeliegenden Bezugspreis erhöht.
3.Für sämtliche Leistungen, die über die im zustande gekommenen Vertrag angeführten Leistungen hinausgehen, gelten die in der allgemeinen Speise-/Getränkekarte des Gastgerbers angeführten bzw. die auf der Homepage www.schlossmattsee.com veröffentlichen Preise in der jeweils gültigen Fassung als vereinbart.
4. Sofern vom Kunden die Bereitstellung von Mitarbeitern des Gastgebers gewünscht wird, gilt eine Mindestvergütung von 4 Stunden/Mitarbeiter als vereinbart. Darüber hinausgehende Arbeitsstunden werden nach tatsächlichem Arbeitsaufwand in Stunden laut dem letztgültigen Angebot verrechnet.
6. Die Fälligkeit des Entgelts wird vereinbart wie folgt:
a. 50 % des Gesamtbetragslaut Angebot binnen 10 Tagen nach Gegenzeichnung durch den Gastgeber;
b. 100% des Gesamtbetrags laut Angebot binnen 10 Tagen nach Gegenzeichnung durch den Gastgeber bei Erstkunden und Kunden außerhalb Österreichs.
c. 100 % des Angebotsbetrages innerhalb von 3 Tagen bei Vertragserfüllung innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss;
d. In allen Fällen wird der Restbetrag binnen 10 Tagen nach Erhalt der Endabrechnung ohne Skontoabzug fällig.
7. Verzugszinsenwerden im Ausmaß von 10 % p.a. vereinbart. Der Kostenbeitrag für ein Mahnschreiben beträgt € 20,00.
IV. Lieferung/Leistung
Bei Lieferung einer bestellten Ware durch den Gastgeber erfolgt die Zustellung an dem vom Kunden bekannt gegebenen Ort zum vereinbarten Zeitpunkt. Erfüllungsort ist der vom Kunden angegebene Veranstaltungsort. Ergänzend dazu wird vereinbart, dass die Erzeugnisse des Gastgebers auf Gefahr des Kunden transportiert werden. Sofern ein Dritter die Lieferung der Ware schuldhaft vereitelt, verpflichtet sich der Gastgeber, seine Schadenersatzansprüche gegenüber den Dritten auf erste Anfrage an den Kunden abzutreten.
Eine Annahmeverweigerung ist nur dann möglich, wenn die gelieferte Warewesentlich qualitativ oder quantitativ vom Vertrag abweicht und eine Mängelbehebung nicht möglich oder tunlich ist.
V. Gewährleistung
1. Der Gastgeber stehtfür die Qualität bzw. Quantität seiner vertraglichen Leistungen im Rahmen dergesetzlichen Gewährleistung ein.
2. Der Kundeverpflichtet sich daher, die vom Gastgeber erbrachte Leistung, insbesondere die gelieferten Speisen, sofort zu überprüfen bzw. von Dritten überprüfen zulassen, damit im Falle eines Mangels der Gastgeber die Möglichkeit der Verbesserung bzw. Nachlieferung hat. Jeder erkennbare Mangel ist dem Gastgeber ohne Verzug bekannt zu geben. Die Möglichkeit der Preisminderung bzw. der Rücktritt vom Vertrag aufgrund eines Mangels wird vom Gastgeber nur dann akzeptiert, wenn der Mangel wesentlich war, eine Verbesserung bzw. Nachlieferung aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen nicht mehr möglich war und der Mangel unverzüglich angezeigt wurde. Gleiches gilt beim vom Gastgeber zur Verfügung gestellten Personal.
3. Sofern die Erbringung der vertraglichen Leistung aufgrund von quantitativen oderqualitativen Engpässen nicht möglich ist und dies vom Gastgeber nicht grobverschuldet wurde, hat dieser die Möglichkeit, dem Kunden eine unter Berücksichtigung der Speisenwahl und -reihenfolge gleichwertige Alternative zuliefern. Ist der Kunde Konsument und erteilt dieser dazu seine Zustimmung nicht, hat der Gastgeber das Wahlrecht, den Vertrag unter Anrechnung der Minderleistung zu erfüllen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts haftet der Gastgeber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
VI. Rücktritt
Für den Fall derVertragsstornierung durch den Kunden verpflichtet sich dieser, eine pauschaleStornogebühr von
· 50 % bis 6 Monatevor der Veranstaltung
· 70 % bis 1 Monat vorder Veranstaltung
· 80 % bis 1 Woche vorder Veranstaltung
· 100 % ab 1 Woche vorder Veranstaltung
von der Angebotssummebinnen10 Tagen ab Rechnungslegung durch den Gastgeber zu bezahlen.
VII. Reservierungen im Café Wintergarten (a la Carte)
1. Aufgrund der Häufung von „kurzfristigen Stornierungen“ oder „No-Shows“ (nicht Erscheinen) und den daraus entstehenden wirtschaftlichen Schäden, sehen wir uns leider gezwungen folgende Regelung zutreffen:
Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem reservierten Termin oderNo-Show, behalten wir uns vor, eine Stornierungsgebühr von 20 € inkl. MwSt. proPerson zu berechnen
2. Je nach Konstellation der gebuchten Tische kann nicht immer auf Sitzplatzwünsche eingegangen werden.
VIII. Sonstiges
1. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Salzburg vereinbart.
2. Der Kunde ist nichtberechtigt, mit Forderungen gegenüber dem Gastgeber aufzurechnen, es sei denn, der Kunde ist Konsument und die Forderung ist gerichtlich festgestellt, vom Gastgeber anerkannt oder steht im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Gastgebers. Gleiches gilt für den Fall der Insolvenz durch den Gastgeber.